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Betrunken E-Scooter fahren: Fahrerlaubnis in Gefahr!

  • Unfallzahlen: Seit der Zulassung im Juni gab es bereits zahlreiche Unfälle mit E- Scootern und allein in München ca. 1.000 Anzeigen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

  • Promillegrenze wie im Pkw: Für E-Scooter-Fahrer sind maximal 0,49 Promille erlaubt – unter 21 Jahren gilt sogar die 0,0-Promillegrenze.

  • Betrunken E-Scooter gefahren: Führerscheinstelle kann den Fahrerlaubnisantrag ablehnen und eine MPU fordern.

Berlin, 25. September 2019 – Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, darf keinen bis sehr wenig Alkohol vor Fahrtantritt trinken. Das gilt nicht nur für Auto- und Radfahrer, sondern auch für Fahrer der seit Juni in Deutschland zugelassenen E-Scooter. Jedoch hat allein die Münchener Polizei schon knapp 1.000 Anzeigen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf dem E-Tretroller erstattet. Die bayerische Hauptstadt verbuchte zudem insgesamt 47 Unfälle mit den Scootern. Bei dreien davon gab es schwerverletzte Opfer. Auch bei einem Drittel der bislang in Köln verzeichneten 60 E-Scooter-Unfälle spielte Alkohol eine Rolle.

Bei unseren Nachbarn in ist die Lage ebenfalls prekär: In Wien sind in den ersten drei Monaten nach Zulassung der E-Scooter 200 Menschen verunglückt. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen schlägt bereits Alarm und bezeichnet die Zulassung der Tretroller aus medizinischer Sicht als „unverantwortlich“.

Diese Verkehrsregeln sollten E-Scooter-Fahrer beachten

Damit sie Fußgänger und Radfahrer nicht behindern, sollten E-Scooter-Fahrer in Deutschland

u. a. diese Verkehrsregeln beachten:

  • den Radweg nutzen oder, wenn keiner vorhanden ist, die Straße – nicht auf dem Fußweg fahren

  • schnellere Radfahrer überholen lassen

  • keine Schlangenlinien fahren

  • stets beide Hände am Lenker halten, außer sie zeigen einen Richtungswechsel an

  • hintereinander statt nebeneinander fahren

    Halten sich E-Tretroller-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln, drohen Bußgelder:

  • Auf dem Gehweg oder nebeneinander fahren (ab 15 Euro)

  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren (10 Euro)

  • Über eine rote Ampel fahren (ab 60 Euro und 1 Punkt)

  • Mit 0,5 Promille oder mehr auf dem E-Scooter fahren (ab 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot)

Promillegrenzen auf dem E-Scooter: Ein paar Bier können fatale Folgen haben

Promillegrenzen auf dem E-Scooter

Promillegrenzen auf dem E-Scooter

Alkohol ist für viele Straßenverkehrsteilnehmer auf dem E-Scooter tabu. An eine Null Promille- Grenze müssen sich Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren auch auf den neuen wendigen Kleinstfahrzeugen halten. Wer mit Promille auf dem Scooter erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich.

Jene, ohne Führerschein, aber über 21 Jahren, oder Personen, die die Probezeit bereits bestanden haben, dürfen zumindest etwas Alkohol trinken: Bis zu 0,49 Promille sind auf deutschen Straßen im Auto und auf dem E-Tretroller erlaubt, wenn der Fahrer nicht auffällig fährt.

Ist das allerdings der Fall (z. B. beim Fahren von Schlangenlinien), droht schon ab 0,3 Promille eine Geld- oder Freiheitsstrafe, was von einem Gericht festgelegt wird. Gleiches gilt für Fahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Tretroller unterwegs sind. Führerscheininhaber können außerdem ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Betrunken auf dem E-Tretroller: MPU und Fahrerlaubnisversagung möglich

Auch wenn der Führerschein für einige Nutzer der E-Tretroller noch in weiter Ferne liegen mag (das Fahren ist ab 14 Jahren zugelassen), haben Verstöße Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle kann den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ablehnen. Denn: Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut beim Fahren eines Kfz erwischt wird, kann von der Behörde zu einer MPU verpflichtet werden – auch wenn derjenige noch nicht einmal einen Führerschein besitzt. Darüber werden Verkehrssünder nach dem Verstoß nicht immer direkt in Kenntnis gesetzt. Erst nach einer erfolgreich bestandenen MPU steht der Fahrerlaubnis dann nichts mehr im Wege.

Ab 1,6 Promille – egal ob auf dem Fahrrad, im Auto oder mit dem E-Scooter – ist eine MPU in der Regel unumgänglich, um den Führerschein (wieder) zu bekommen. In diesem Fall kann auch ein Abstinenznachweis gefordert werden, um den Führerschein machen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Thema E-Scooter sowie alle möglichen Bußgelder finden Interessierte unter: https://www.bussgeldkatalog.de/e-scooter/


Hintergrund:

Die gomobile media GmbH bietet neutrale Berichterstattung zu verschiedenen Rechtsgebieten und aktuellen Brennpunktthemen. Dabei bildet vor allem der Bereich des Verkehrsrechts einen besonderen Schwerpunkt.

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin: Sibel Örgen

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